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Häufige gestellte Fragen

Häufige Fragen von Arbeits-Suchenden

1. Wer kann teilnehmen?

  • Menschen die Arbeitslosengeld II beziehen
  • und gesundheitlichen Einschränkungen (körperlich und / oder psychisch) haben
  • sowie Menschen mit Behinderung
  • oder suchterkrankte / suchtgefährdete Personen
  • sowie Personen mit wachsenden, gesundheitlichen Einschränkungen und dadurch drohenden Arbeitsplatzverlust

2. Wo melde ich mich bei Interesse?

  • Bei der Access gGmbH oder 
  • Bei Ihrem Fallmanager (Jobcenter) 

Direkt zum Kontakt

3. Wie lange dauert die Teilnahme?

  • Die Dauer von LAUT beträgt maximal 12 Monate
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Nachbetreuung bis maximal 6 Monaten

4. Wie lange dauert eine Arbeitserprobung bei einem Kooperationspartner oder Betrieb am allgemeinen Arbeitsmarkt?

Die Dauer der Erprobung ist flexibel. 

5. In welchen Bereichen kann ich mich beruflich ausprobieren?Bekomme ich auch Hilfe bei anderen Belangen, wie Bsp. Bewerbungen?

Grundsätzlich sind alle Bereiche denkbar. Wir sind stets bemüht, unser Firmenkontakte zu erweitern.

Die möglichen Einsatzbereiche bei den LAUT Partnerorganisationen finden Sie HIER

6. Bekomme ich auch Hilfe bei anderen Belangen, wie Bsp. Bewerbungen?

Ja. Unsere Jobcoaches sind vielfältig ausgebildet. Sprechen Sie uns einfach an!

Häufige Fragen von Unternehmen

1. Welche Unterstützung erhalten wir als Unternehmen durch LAUT, wenn wir einen Erprobungsplatz zur Verfügung stellen?

  • Wir pflegen einen engen Kontakt zu unseren Teilnehmenden während einer Arbeitserprobung.
  • Feste Ansprechpartner erleichtern die Kommunikation.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Jobcoachs die Arbeit begleiten.
  • Wir bieten Beratungen zu Fördermöglichkeiten an und unterstützen bei Antragsstellung. 

2. Welche Art von Einschränkungen können die Teilnehmenden haben?

Das Spektrum ist vielfältig. Wir beraten Sie jedoch gerne bzgl. individueller Anforderungen. 

  • gesundheitlichen Einschränkungen (körperlich und / oder psychisch)
  • Menschen mit Behinderung oder "von Behinderung bedroht"
  • suchterkrankte / suchtgefährdete Personen
  • Personen mit wachsenden, gesundheitlichen Einschränkungen und dadurch drohenden Arbeitsplatzverlust

3. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, dem Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen

Sie haben weitere Fragen? 

 

    Sprechen Sie uns an:

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